Ein Energieausweis ist immer notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet werden soll.
Ein Fehlen des Energieausweises kann zu einer Strafe von bis zu 15.000,- € führen. Jeder Eigentümer ist dazu angehalten, einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen, noch bevor es zur ersten Besichtigung mit den Interessenten kommt. Wichtig hierbei ist die Differenzierung zwischen einem Bedarfswert- und einem Verbrauchswert-Energieausweis. Der Bedarfswertausweis muss immer dann erstellt werden, wenn es sich um einen Neubau handelt oder eine Immobilie mit Baujahr vor November 1977. Hierfür benötigt man diverse Daten, wie z.B. die Fenstermaße oder den Aufbau der Außenwände. Bei allen anderen Immobilien genügt ein Verbrauchsausweis, für welchen lediglich die Verbrauchswerte der 3 vorausgegangenen Jahre angegeben werden müssen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.