Die Kaufnebenkosten
beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch noch weitere Kosten an, die je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen können. Einige Kostenpunkte bleiben allerdings unabhängig vom Standort der Immobilie immer gleich. Wir erklären, mit welchen Kaufnebenkosten Sie rechnen können.

1. Welche Kaufnebenkosten fallen an?

Es entstehen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch feste zusätzliche Kosten, welche als Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf bezeichnet werden. Während manche davon obligatorisch sind, gibt es andere, die variabel sind und optional entfallen können. Die Höhe der meisten dieser Kosten ist unterschiedlich.

Die obligatorischen Nebenkosten umfassen:

  • Notarkosten für die Beglaubigung des Kaufvertrags und den Grundbucheintrag .
  • Grunderwerbsteuer, welche abhängig vom Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie ist.

Die variablen Nebenkosten umfassen:

  • Umzugskosten
  • Versicherungen
  • Finanzierungsnebenkosten
  • Maklergebühren für die Vermittlung des Kaufs
  • Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung
  • Reparaturkosten
  • Gutachterkosten

2. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf?

Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie variieren je nach Art und Region. Sie setzen sich aus einem prozentualen Anteil des Kaufpreises zusammen, der je nach Kostenart 0,5 Prozent oder höher betragen kann. Wir bieten Ihnen eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten.

 

Kaufnebenkosten Kostenhöhe
Grunderwerbsteuer Circa 3,5 bis 6,5 Prozent
(je Bundesland unterschiedlich)
Notarkosten mit Grundbucheintrag circa 1,5 Prozent des Kaufpreises
Maklerkosten (Provision) circa 3,5 bis 7 Prozent des Kaufpreises (je nach Bundesland und
individueller Vereinbarung unterschiedlich)
Gutachterkosten circa 500 Euro und aufwärts (je nach Gutachtenart)
Umzugskosten circa 500 Euro und aufwärts (je nach Aufwand)
Modernisierungs- und Instandhaltungskosten
sowie Reparaturkosten
abhängig vom Zustand der Immobilie
Finanzierungsnebenkosten abhängig von Art des Darlehens und vereinbarten Vertragsregelungen
Versicherungen abhängig von Art der Versicherung und dem Anbieter

 

Anhand eines Praxisbeispiels lassen sich die anfallenden Kosten veranschaulichen. Angenommen, eine Familie erwirbt ein Haus zum Kaufpreis von 500.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Maklerprovision liegt bei 7 Prozent, die gemäß gesetzlicher Vorgaben zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Somit muss die Familie lediglich 3,5 Prozent übernehmen. Die Instandhaltungskosten für die Immobilie belaufen sich auf 10.000 €  und für das Kurzgutachten fallen weitere 500 € an.

 

Kaufpreis 500.000 €
Grunderwerbsteuer 32.500 €
Notarkosten mit Grundbucheintrag 7.500 €
Gesamt 40.000 €
Flexible Nebenkosten
Maklerkosten (Provision) 17.500 €
Kosten für Kurzgutachten 500 €
Notarkosten mit Grundbucheintrag 7.500 €
Modernisierungs- und Instandhaltungskosten 10.000 €
Gesamt 18.000 €

 

In Summe belaufen sich die Kaufnebenkosten der neuen Hausbesitzer auf 58.000 €, zusätzlich fallen noch individuelle Kosten für Versicherungen und den Umzug an.

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3. Können Kaufnebenkosten steuerlich abgesetzt werden?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen und diese selbst bewohnen, können Sie die Kaufnebenkosten nicht von der Steuer absetzen. Vermieter und Verpächter haben dagegen die Möglichkeit, einige Kosten steuerlich geltend zu machen. Hierbei gilt jedoch, dass nur die Grunderwerbssteuer absetzbar ist, nicht aber beispielsweise Makler- oder Notarkosten. Es empfiehlt sich, in solchen Fragen einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass man die steuerlichen Vorteile voll ausschöpft.

4. Nebenkosten – Notarkosten: Wer zahlt?

Normalerweise trägt der größte Teil der Notarkosten beim Kauf einer Immobilie der Käufer. Der Verkäufer übernimmt in der Regel nur einen Teil, wenn zum Beispiel Änderungen im Grundbuch wie die Löschung einer Hypothek oder eines alten Wohnrechts anfallen.

Obwohl der Käufer üblicherweise die Notarkosten zahlt, sind beide Parteien, Käufer und Verkäufer, für die Kosten verantwortlich. Sollte der Käufer die Kosten für den Notar nicht zahlen, haftet der Verkäufer dafür.

Die Bundesnotarordnung (BnotO) definiert den Satz für die Notarkosten beim Kauf eines Hauses, der unter anderem die folgenden Leistungen umfasst:

  • Beratung durch den Notar
  • Erstellung eines Entwurfs des Kaufvertrags
  • notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • Beantragung der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch

Die Notargebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie hängen nicht vom Aufwand, der Anzahl der Termine oder dem Schwierigkeitsgrad des Kaufvertrags ab. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Kaufpreises der Immobilie und ob die einfache Gebühr oder die 5,5- fache Gebühr anfällt. Da jeder Fall unterschiedlich ist, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen.

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5. Nebenkosten – Versicherungen: Was wird wirklich gebraucht?

Ob eine Immobilie selbst gebaut wird oder eine Bestandsimmobilie ist, beeinflusst, welche Versicherungen notwendig sind. Es gibt jedoch einige Absicherungen, die alle Eigentümer benötigen, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt. Zu diesen gehören die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Die Wohngebäudeversicherung bietet Schutz vor Schäden, die durch Stürme, Brände, Hagel oder Wasserrohrbrüche entstehen können. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer vor Schadensansprüchen von Besuchern und Passanten, die auf dem Grundstück oder vor dem Haus entstehen können.

Ein Beispiel wäre, wenn sich Passanten im Winter vor dem Haus verletzen, weil nicht gestreut wurde. Allerdings ist eine solche Versicherung nur notwendig, wenn die Immobilie vermietet wird. Alle anderen Schadensansprüche dieser Art werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Es ist auch empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

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6. Welche zusätzlichen Kosten kommen noch auf die zukünftigen Eigentümer zu?

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Nebenkosten gibt es auch solche, die regelmäßig anfallen. Hierzu zählen zum Beispiel die Grundsteuer, welche regional unterschiedlich hoch ausfällt und einmal jährlich zu entrichten ist, sowie die Kosten für Straßenreinigung und Rundfunkgebühren. Daneben gibt es aber noch weitere Zusatzkosten.

Haben Sie Fragen zu den Kaufnebenkosten oder sollen wir Sie bei der Immobiliensuche unterstützen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

FAQ – Die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf

Bei der Ermittlung der Nebenkosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Höhe der Beträge hängt von der Art der Kosten ab und variiert je nachdem, ob sie prozentual vom Kaufpreis, abhängig von der Region oder von der spezifischen Immobilie berechnet werden. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob es sich um eine selbstgebaute Immobilie handelt oder nicht.

Nicht alle Nebenkosten sind durch prozentuale oder regionale Festlegungen bereits vorgegeben. Es gibt auch Kosten wie zum Beispiel die Umzugskosten oder die Kosten für einen Gutachter, die reduziert werden können. Die Gesamtkosten variieren je nach Aufwand oder ob man den Service wirklich benötigt. Zudem hat auch die Wahl des Standorts der Immobilie Einfluss auf die Kosten, da der Betrag für die Grunderwerbsteuer je nach Ort, an dem das Haus oder die Wohnung erworben wird, unterschiedlich ausfallen kann.

Die Höhe der Notarkosten beim Immobilienkauf hängt vom Kaufpreis ab und wird durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) reguliert. Die tatsächlichen Gebühren sind von mehreren Faktoren abhängig, darunter die Art der Immobilie (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Grundstück), der Umfang der notariellen Tätigkeiten sowie besondere Umstände wie Vorkaufsrechte. Es ist ratsam, sich im Vorfeld beim Notar über die zu erwartenden Kosten zu informieren und diese bei der Kaufentscheidung zu berücksichtigen.

Es gibt Möglichkeiten für Immobilienkäufer, bei den Notarkosten zu sparen, obwohl die Notargebühren gemäß §140 KostO im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und nicht verhandelbar sind. Eine Möglichkeit zur Kosteneinsparung besteht darin, die Kaufsumme direkt an den Verkäufer zu überweisen und so die Hebegebühr für das Notaranderkonto zu vermeiden. Wenn die Immobilie vermietet wird und Einkünfte generiert werden, können die Notarkosten als Werbungskosten bei der Steuer abgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Notargebühren von verschiedenen Faktoren wie dem Umfang der Tätigkeiten des Notars, dem Gegenstand des Kaufvertrags, dem Vorliegen von Vorkaufsrechten oder anderen besonderen Umständen abhängen und sich somit individuell unterscheiden können. Vor dem Kauf sollten Käufer sich daher beim Notar über die genauen Kosten informieren.

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