Für die professionelle Bewertung einer Immobilie gibt es grundsätzlich 3 Verfahren, die sich alle nach der ImmoWertV (Immobilien-Wertermittlungs-Verordnung) richten.
Das Vergleichswertverfahren, geeignet für Grundstücke oder Wohnungen.
Das Ertragswertverfahren, hauptsächlich bei Anlageobjekten und Gewerbeimmobilien.
Und das Sachwertverfahren, für Ein-, Zweifamilienhäuser, aber auch zur Plausibilitätsprüfung der anderen Verfahren.
Viele der wertrelevanten Faktoren, wie zum Beispiel der Pflegezustand oder der Ausstattungsstandard eines Gebäudes, lassen sich meist erst durch persönliche Begutachtung und zusätzliche Akteneinsicht erschließen. Dies erfordert viel Fingerspitzengefühl und wird bestenfalls immer von zertifizierten Sachverständigen gemacht, damit der Wert realistisch und marktgerecht ist. Nur so kann die Vermarktungszeit verringert und eine Nachverhandlung am Kaufpreis minimiert werden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.