Zu beachten: Die Baumschutzsatzung

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Monika Harringer

Baumschutzsatzungen sind kommunale Verordnungen, die den Schutz bestimmter Bäume innerhalb einer Stadt oder Gemeinde regeln. Sie legen fest, welche Bäume unter besonderen Schutz gestellt werden und welche Genehmigungen für eine Fällung erforderlich sind.

Wann gilt eine Baumschutzsatzung?

Baumschutzsatzungen gelten in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland. Sie betreffen in der Regel Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (z. B. 80 cm in 1 m Höhe gemessen) oder bestimmte Baumarten. Obstbäume oder Nadelbäume sind manchmal von der Regelung ausgenommen.

Wann ist eine Baumfällung erlaubt?

Eine Baumfällung ist in der Regel nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde möglich. Gründe für eine Ausnahmegenehmigung können sein:

  • Gefährdung der Verkehrssicherheit (z. B. durch einen morschen oder umsturzgefährdeten Baum)
  • Bauvorhaben, bei denen der Baum nicht erhalten werden kann
  • Krankheit oder Schädlingsbefall, der eine Erhaltung unmöglich macht

Welche Strafen drohen bei einer unerlaubten Fällung?

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland und Kommune, kann aber mehrere tausend Euro betragen. In manchen Fällen wird auch eine Ersatzpflanzung verlangt. Beispielhafte Bußgelder: Berlin: bis zu 50.000 €, München: bis zu 50.000 €,Hamburg: bis zu 100.000 €, Kleinere Verstöße (z. B. unzulässiger Rückschnitt) können mit geringeren Strafen von 500 bis 5.000 € geahndet werden.

Fazit

Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, sollte sich unbedingt bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die geltenden Vorschriften informieren. Ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung kann teuer werden!

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